Abrechnung der Kosten

Die Sitzungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, identisch der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten) abgerechnet.

 

Psychotherapie

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten für die probatorischen Sitzungen einer Psychotherapie (die fünf ersten Sitzungen) und die Erhebung einer biographischen Anamnese von der Beihilfe bzw. den privaten Krankenkassen erstattet.
Für die Kostenerstattung der weiteren Therapiesitzungen wird bei der Beihilfe ein Antrag zur Kostenübernahme im Gutachterverfahren eingereicht
Von privaten Krankenkassen werden die weiteren Behandlungskosten innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens (s. Versicherungsvertrag z.B. Gutachterverfahren oder feste begrenzte Stundenzahl ohne Gutachten) übernommen.

 

Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler meine Therapieangebote nutzen. Eine Möglichkeit, die natürlich auch Privatversicherten offen steht, falls sie keine offizielle Abrechnung über die Krankenversicherung wünschen .

 

Beratung und Gesundheitscoaching

Diese Leistungen dienen zwar der Gesunderhaltung. Allerdings sind sie nicht im Leistungsspektrum der Krankenversicherungen enthalten. Daher müssen diese Leistungen als Eigeninvestition in die Gesundheit selbst finanziert werden.